Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung stehe ich interessierten Firmen gerne für Vorträge, Messungen des Gesundheits- und Ernährungszustandes, Einzel- und Gruppenberatungen (Kurse) zur Verfügung.
Ihr Vorteil - Maßnahmen zur Gesundheitsförderung ihrer
Mitarbeiter, die den Anforderungen hinsichtlich Qualität,
Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen
der §§ 20 und 20a des SGB V genügen, sind für Sie
als Arbeitgeber bis zu 500 € pro Beschäftigten
steuerfrei !